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BVerwG, 26.06.1980 - 6 B 73.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 05.06.1978 - I/2 E 613/77
- VGH Hessen, 12.03.1980 - I OE 75/78
- BVerwG, 26.06.1980 - 6 B 73.80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1980 - 6 B 73.80
Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn die Rechtssache eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, deren Entscheidung in dem erstrebten Revisionsverfahren zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (BVerwGE 13, 90 [91 f.]).